Das Digitale Versorgung-Gesetz (DVG) öffnet Handlungsrahmen für Kassen zum Nutzen der Versicherten

Die Innungskrankenkassen begrüßen die grundsätzliche Richtung des Referentenentwurfs eines Gesetzes für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation (Digitale Versorgung-Gesetz – DVG)

. Der Entwurf sieht nicht nur die Ausweitung der Telematikinfrastruktur (TI) vor, wodurch sich die bereits getätigten Investitionen für die Akteure bezahlt machen, sondern er erweitert auch den Handlungsrahmen der Krankenkassen zum Nutzen ihrer Versicherten. […]

Pressemitteilung: IKK e.V.