Cybersicherheit in Krankenhäusern – Teil 2: vom Normalfall zum Notfall

Cybervorfälle bedrohen Krankenhäuser sämtlicher Größen. Daher gelten für sie besondere Rechtspflichten. Krankenhäuser müssen bereits im Normalfall IT-Schutzmaßnahmen ergreifen. Krankenhäuser, die Kritische Infrastrukturen darstellen, müssen die Einhaltung dieser Vorschriften regelmäßig nachweisen. Bei einem Cybernotfall müssen alle Krankenhäuser aktiv werden. Denn regelmäßig ergeben sich Melde- und Benachrichtigungspflichten aus der . Für Kritische Infrastrukturen gilt darüber hinaus eine besondere Meldepflicht aus dem BSIG. Zur Einhaltung der vielfältigen Rechtspflichten ist ein strukturiertes Vorgehen in den Krankenhäusern notwendig, da bei Missachtung erhebliche Sanktionen drohen. […]

Siehe auch:

Cybersicherheit in Krankenhäusern – Teil 1: IT-Compliance als Leitungsaufgabe

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