Cybersicherheit in Krankenhäusern – Teil 2: vom Normalfall zum Notfall

Cybervorfälle bedrohen sämtlicher Größen. Daher gelten für sie besondere Rechtspflichten. Krankenhäuser müssen bereits im Normalfall -Schutzmaßnahmen ergreifen. Krankenhäuser, die Kritische Infrastrukturen darstellen, müssen die Einhaltung dieser Vorschriften regelmäßig nachweisen. Bei einem Cybernotfall müssen alle Krankenhäuser aktiv werden. Denn regelmäßig ergeben sich Melde- und Benachrichtigungspflichten aus der . Für Kritische Infrastrukturen gilt darüber hinaus eine besondere Meldepflicht aus dem BSIG. Zur Einhaltung der vielfältigen Rechtspflichten ist ein strukturiertes Vorgehen in den Krankenhäusern notwendig, da bei Missachtung erhebliche drohen. […]

Siehe auch:

Cybersicherheit in Krankenhäusern – Teil 1: IT-Compliance als Leitungsaufgabe

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