Cybersicherheit für medizinische Einrichtungen: Best-Practice-Prüfkriterien Art. 32 DSGVO

Der Bayerische Landesbeauftragte für den und das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht stellen eine mit Best-Practice-Maßnahmen zur Sicherstellung der Verfügbarkeit bezüglich Cyberattacken in medizinischen Einrichtungen zur Verfügung.

Diese Handreichung ermöglicht einen Überblick über einige Praxismaßnahmen zur für medizinische Einrichtungen – inklusive eines Themenblocks speziell für Labore – entsprechend den geltenden gesetzlichen Datenschutzvorgaben.

Quelle: Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz (BayLfD) (PDF, 468KB)

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