Compliance-Risiken beim Entlassmanagement

Zusammenwirken von Krankenhäusern und Drittanbietern

Die Erfüllung dieser Pflicht setzt das Zusammenwirken zwischen Krankenhäusern und nachgelagerten Drittanbietern (z.B. Heil- und Hilfsmittelversorger, Therapeuten) notwendig voraus. Gleichzeitig ist das für die nachgelagerten Anbieter eine Möglichkeit, – teilweise dauerhaft – an sich zu binden. […]

Quelle: KU-Gesundheitsmanagement

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