BVMed-Stellungnahme zur Digitale-Gesundheitsanwendungen-Verordnung – DiGAV

Insgesamt bewerten wir die grundsätzliche Ausrichtung des und der positiv, jedoch bleiben weiterhin wichtige Aspekte der Versorgung mit digitalen Medizinprodukten außen vor. Die Beschränkung auf der Risikoklassen I und IIa ist zu eng gefasst. Im Sinne der Hebung von Effizienzpotenzialen durch digitale Gesundheitslösungen bedarf es auch für digitale Medizinprodukte höherer Klassen einer geeigneten Erstattungssystematik, die sinnvollerweise auf dem aktuellen System aufbaut. Hinzu kommt, dass laut DVG die Hauptfunktion digitaler Gesundheitsanwendungen wesentlich auf digitalen Technologien beruhen muss.  […]

Quelle: BVMed (PDF, 186KB)

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