Bundestag beschließt umfassendes Investitions- und Hilfsprogramm für Krankenhäuser

Der hat am 18.09.2020 in 2. und 3. Lesung das „“ (KHZG) beschlossen. Das Gesetz sieht vor, dass der Bund 3 Milliarden Euro bereitstellt, damit in moderne Notfallkapazitäten, die und ihre investieren können. Die Länder sollen weitere von 1,3 Milliarden Euro aufbringen. Mit dem Gesetz wird das durch die Koalition am 3. Juni 2020 beschlossene „Zukunftsprogramm Krankenhäuser“ umgesetzt. […]

Quelle: Bundesgesundheitsministerium

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