BSI unterstützt Arztpraxen bei Umsetzung neuer IT-Sicherheitsrichtlinie

Neue Handlungshilfen sollen Arzt-, Zahnarzt- und Psychotherapiepraxen besser vor Cyberangriffen schützen

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat neue Informations- und Praxishilfen zur Umsetzung der IT-Sicherheitsrichtlinie nach § 390 SGB V veröffentlicht. Mit Checklisten, einem Quick-Check und Notfallhilfen sollen Arzt-, Zahnarzt- und Psychotherapiepraxen ihre Cybersicherheit verbessern und die seit 2025 beziehungsweise 2026 geltenden Anforderungen im Praxisalltag umsetzen.

Cyberangriffe stellen zunehmend auch kleinere und mittelgroße Arztpraxen vor erhebliche Herausforderungen. Nach Angaben des BSI sind nicht nur Krankenhäuser und Medizinische Versorgungszentren (MVZ), sondern auch niedergelassene Praxen attraktive Ziele für Cyberkriminelle. Ursache sind insbesondere die dort verarbeiteten sensiblen Gesundheitsdaten.

Ransomware-Angriffe, Datenverluste oder unbefugte Zugriffe können den Praxisbetrieb erheblich beeinträchtigen und im schlimmsten Fall vollständig lahmlegen. Das BSI weist deshalb darauf hin, dass die Annahme, kleine Praxen seien für Hacker uninteressant, ein gefährlicher Irrtum sei.

Praktische Hilfen für den Praxisalltag

Um die Anforderungen der IT-Sicherheitsrichtlinie verständlich umzusetzen, stellt das BSI umfangreiche Materialien zur Verfügung. Dazu gehören ein Quick-Check zur Selbsteinschätzung des IT-Sicherheitsniveaus, Handlungsempfehlungen für typische Alltagssituationen sowie ein strukturierter Umsetzungsfahrplan.

Im Fokus stehen Maßnahmen der technischen Basissicherheit wie regelmäßige Software-Updates, Datensicherungen, Zugriffsschutz, E-Mail-Sicherheit sowie die Bewertung eingesetzter Cloud-Dienste. Darüber hinaus werden organisatorische Maßnahmen wie die strukturierte Einarbeitung neuer Mitarbeitender, interne IT-Regeln und regelmäßige Sensibilisierungsschulungen empfohlen.

Ergänzt wird das Angebot durch eine IT-Notfallkarte, die Verantwortlichen im Ernstfall eine schnelle Orientierung bei Cybervorfällen ermöglichen soll.

IT-Sicherheitsrichtlinie ist bereits verbindlich

Die überarbeitete IT-Sicherheitsrichtlinie wurde gemeinsam vom BSI, der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) entwickelt. Für Praxen im Zuständigkeitsbereich der KBV gelten die Vorgaben seit Oktober 2025, für Zahnarztpraxen im Bereich der KZBV seit Januar 2026.

Mit den neuen Informationsangeboten möchte das BSI die Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen erleichtern und gleichzeitig das Sicherheitsniveau in ambulanten Versorgungseinrichtungen nachhaltig erhöhen.

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