BfArM nimmt erste „Apps auf Rezept“ ins Verzeichnis digitaler Gesundheitsanwendungen (DiGA) auf

Im -Verzeichnis werden digitale Gesundheitsanwendungen gelistet, also zum Beispiel Apps oder browserbasierte Anwendungen, die als Medizinprodukt mit niedrigem Risiko CE-zertifiziert sind, zusätzlich vom im Fast-Track-Verfahren geprüft wurden und damit vom verschrieben oder bei entsprechender Diagnose direkt von der gesetzlichen erstattet werden können. Die „App auf Rezept“ wurde mit dem Digitale-Versorgung-Gesetz () in die eingeführt. […]

Quelle: BfArM 

Das könnte Dich auch interessieren …