Beschlüsse des Bundesrates vom 21.09.2018 u.a zum PpSG, IT-Sicherheit, Personalkosten, Neurologische Komplexbehandlung, …

Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V.In seiner Sitzung am 21.09.2018 hat der Bundesrat zu den o. g. Verfahren Stellung genommen. In seiner Stellungnahme zum PpSG (Anlage 1) spricht sich der Bundesrat u. a. dafür aus

  • den Katalog der Förderzwecke des Krankenhausstrukturfonds um Vorhaben von Hochschulkliniken zur Bildung von für , zur Bildung integrierter , zur Bildung telemedizinischer Netzwerkstrukturen und zur Verbesserung der IT-Sicherheit zu erweitern
  • die Förderung der Verbesserung der IT-Sicherheit nicht auf Krankenhäuser zu beschränken […]
  • Regelung des Pflegepersonalquotienten  […]
  • den geplanten Wegfall des Pflegezuschlags abzuwenden und die entsprechenden Mittel in die Landesbasisfallwerte einzuberechnen
  • sämtliche für die Stärkung der Pflege geplanten Verbesserungen (einschließlich -Ausgliederung) auf die stationäre Hebammenversorgung auszuweiten  […]
  • Maßnahmen für eine nachhaltige Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen Schlaganfallversorgung auch in den Flächenländern zu prüfen. Insbesondere soll geprüft werden, ob eine Anpassung oder Änderung des OPS zur neurologischen Komplexbehandlung durch das DIMDI die notwendige Rechtssicherheit für die Abrechenbarkeit der Leistungen herbeiführen könnte.
  • Pflegeberufe-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung und Finanzierung […]

Download:

  • Anlage1_Beschlüsse des Bundesrates vom 21.09.2018 (PDF, 249KB)
  • Anlage2_Beschlüsse des Bundesrates vom 21.09.2018 (PDF, 102KB)
  • Anlage3_Beschlüsse des Bundesrates vom 21.09.2018 (PDF, 113KB)

Quelle: Deutsche Krankenhausgesellschaft

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