QS Knieendoprothesenversorgung (QS KEP): Regelbetrieb startet zum 1. Januar 2026
G-BA beschließt Spezifikation für das Erfassungsjahr 2026 – Dokumentationspflicht für Erstimplantationen wird stark reduziert
Mit Beginn des Erfassungsjahres 2026 nimmt das Qualitätssicherungsverfahren Knieendoprothesenversorgung (QS KEP) gemäß der Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung (DeQS-RL) wieder den vollständigen Regelbetrieb auf. Grundlage sind die vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) am 17. Juli 2025 gefassten Beschlüsse zur Spezifikation sowie zu den prospektiven Rechenregeln für das Verfahren.
Laut Informationsschreiben des IQTIG werden damit ab 1. Januar 2026 sowohl die fallbezogene QS-Dokumentation durch die Krankenhäuser als auch die Integration von Sozialdaten der Krankenkassen verbindlich umgesetzt.
Deutliche Reduktion der Dokumentationspflicht bei Erstimplantationen
Das IQTIG hebt hervor, dass Erstimplantationen künftig nur noch dann dokumentationspflichtig sind, wenn zusätzlich ein OPS-Kode zu einer möglichen Wundkomplikation vorliegt. Dadurch werde, so das Informationsschreiben, die Zahl der auszulösenden QS-Bögen bei Erstimplantationen „auf lediglich rund 2 % der ehemals dokumentationspflichtigen Fälle“ reduziert. Begründet wird dies damit, dass nahezu alle für die Berechnung der Qualitätskennzahlen relevanten Informationen in den Sozialdaten der Krankenkassen enthalten sind. Lediglich Angaben zu Wundkomplikationen seien dort nicht „ausreichend detailliert“ abbildbar und müssten deshalb weiterhin über die QS-Dokumentation spezifiziert werden.
Wechsel- und Komponentenwechsel: weiterhin vollständige QS-Dokumentation erforderlich
Für Fälle eines Wechsels oder Komponentenwechsels bleibt die Dokumentationspflicht unverändert bestehen. Hintergrund ist, dass die ICD-Kodes in den Sozialdaten keinen Rückschluss auf den Zeitpunkt der Diagnosestellung zulassen. Krankenhäuser müssen daher weiterhin angeben, ob eine Erkrankung bereits bei Aufnahme vorlag oder während bzw. nach der Operation aufgetreten ist, also ob es sich um eine intra- oder postoperative Komplikation handelt.
Angepasster QS-Bogen durch reduziertes Kennzahlenset
Durch die Fokussierung des Verfahrens auf Komplikationen und die umfassende Nutzung der Krankenkassendaten wurde der QS-Dokumentationsbogen strukturell überarbeitet. Das Informationsschreiben betont, dass der Bogen „umfangreich angepasst“ wurde, um den reduzierten Umfang an Kennzahlen sowie die neue Rollenverteilung zwischen QS-Dokumentation und Sozialdaten abzubilden.







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