Geplantes Bremisches Krankenhausgesetz bringt massive Nachteile für Krankenhäuser und Patienten
Bürokratieflut, Rechtsunsicherheit bei dringend notwendigen investitionen zur modernisierung sowie Versorgungslücken drohen – patienten werden zunehmend nach Niedersachsen ausweichen müssen
Mit dem neuen Bremischen Krankenhausgesetz, über das die zuständige Deputation am 8. September entscheiden soll, werden insbesondere die Investitionen des Landes in die krankenhäuser neu geregelt. Nach Auffassung der krankenhausgesellschaft der Freien Hansestadt bremen (HBKG) allerdings in einer Form, die zu überbordender Bürokratie und großer Rechtsunsicherheit für die Krankenhäuser führen und damit deren dringende Modernisierung stark verzögern wird. Zudem verschärft das neue Gesetz die Reglementierungen für den Betrieb der Krankenhäuser weiter deutlich, zumal das bestehende Bremische Krankenhausgesetz bereits die meisten Vorschriften aller Bundesländer enthält. Zukünftig drohen eine weitere Verschärfung der Wettbewerbsnachteile zu Niedersachsen, eine Abwanderung von Angeboten und damit eine Verlagerung von patientenversorgung. Die Funktion der krankenhausversorgung im Land Bremen als medizinisches Oberzentrum auch für das Umland wird nachhaltig geschwächt. Arbeitsplätze werden abwandern. […]
Quelle: Krankenhausgesellschaft der Freien Hansestadt Bremen e. V. (PDF, 149KB)