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Bilanz 2017 Krankenkassen monierten jede zweite Klinik-Abrechnung

Die Krankenkassen sind äußert unzufrieden mit den Kliniken - weil im Jahr 2017 jede zweite geprüfte Rechnung überhöht gewesen sein soll. Nun ist eine schwarze Liste im Gespräch.
Operation: Krankenkassen fordern schwarze Liste

Operation: Krankenkassen fordern schwarze Liste

Foto: Uwe Anspach/DPA

Mehr als die Hälfte aller geprüften Krankenhausabrechnungen im Jahr 2017 war falsch. Die Kliniken hätten deshalb insgesamt 2,8 Milliarden Euro an die Kassen zurückzahlen müssen, meldete die "Neue Osnabrücker Zeitung" unter Berufung auf eine Auswertung des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenkassen. Bei der letzten Erhebung für das Jahr 2012 waren es laut Zeitung 1,7 Milliarden Euro gewesen.

Die Kassen sind gesetzlich dazu verpflichtet, die Klinikabrechnungen zu überprüfen. In einem ersten Schritt werden die Abrechnungen auf Auffälligkeiten hin durchgesehen. Dies kann zum Beispiel ein zu langer Aufenthalt im Krankenhaus bei einer leichten Erkrankung sein. In einem zweiten Schritt werden dann bundesweit bis zu 15 Prozent aller Abrechnungen genau geprüft.

Der Vizevorstandschef des Verbands, Johann-Magnus von Stackelberg, forderte eine "Art schwarze Liste", um zwischen falsch und korrekt abrechnenden Krankenhäusern "klar zu unterscheiden". Daneben bedürfe es "gesetzlicher Regelungen", um notorische Falschabrechner zu bestrafen, sagte er der Zeitung. Bisher zögen fehlerhafte Rechnungen keine Konsequenzen für die Krankenhäuser nach sich.

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft warf dem GKV-Spitzenverband "billige Polemik" vor. Ständige falsche Behauptungen, dass es sich bei einer Rechnungskürzung um Falschabrechnungen handele, seien unerträglich. Bei beanstandeten Rechnungen handele es sich massenhaft um medizinische Einschätzungsunterschiede und formale Kriterien, die von den Kassen zur Rechnungskürzung genutzt würden. Erforderlich sei grundsätzlich eine schnelle Reform der Abrechnungsprüfungen.

Anmerkung: Die Stellungnahme der Deutschen Krankenhausgesellschaft lag zum Zeitpunkt der ersten Veröffentlichung dieses Artikels noch nicht vor. Sie sowie der zweite Absatz des Artikels wurden zu einem späteren Zeitpunkt ergänzt.

mik/dpa