Forchheim
Prozess

Pflegenotstand machte es nötig: Abgabebetrug an der Klinik in Ebermannstadt?

Der grundsätzliche Sachverhalt war bei diesem Verfahren am Amtsgericht Forchheim von Anfang an geklärt. Viel mehr stand die Frage im Raum, inwieweit der Angeklagte bewusst von der Scheinselbstständigkeit wusste.
In der Klinik Fränkische Schweiz kamen öfter Honorarärzte und selbstständige Krankenschwestern zum Einsatz. Auch diese müssen versichert werden. Foto: Josef Hofbauer
In der Klinik Fränkische Schweiz kamen öfter Honorarärzte und selbstständige Krankenschwestern zum Einsatz. Auch diese müssen versichert werden. Foto: Josef Hofbauer

Die personelle Situation in der Klinik Fränkische Schweiz in Ebermannstadt hatte es nötig gemacht. Es gab Probleme, Ärzte und Krankenschwestern zu finden, die dort arbeiten wollten. Wenn dann ein Kollege krank wird und ausfällt, kam es zu Schwierigkeiten, die Ausfälle zu besetzen.

Honorarärzte sollten Pflegenotstand lösen

Ein Problem, von dem mehrere Krankenhäuser betroffen waren. Die Lösung des Problems: Freiberufliche Ärzte und Krankenschwestern für einen bestimmten Zeitraum einstellen, wenn Not am Mann herrscht. Über unterschiedliche Agenturen konnten Fachkräfte für den entsprechenden Zeitraum angeworben werden. Als Selbstständige arbeiten diese dann in der Klinik mit. Sozialabgaben zahlte die Klinik nicht, da sie davon ausging, Selbstständige zu beschäftigen.

Der Gesamtbeitragsschaden der nicht abgeführten Sozialversicherungsbeiträge der 55 Mitarbeiter beläuft sich auf 81.942,24 Euro.

Der Angeklagte habe das System der Beschäftigung bereits so von seinem Vorgänger übernommen, ließ er über seinen Anwalt mitteilen. Von 2013 bis 2016 war er als Geschäftsführer in der Klinik tätig. Vorsätzlich handelte der 76-Jährige nicht, denn für die Klinik bestand kein Vorteil aus den selbstständig Angestellten, denn sie waren für das Krankenhaus bis zu 50 Prozent teurer.

Für eine gängige Handhabung könne niemand verurteilt werden, so die Meinung des Anwalts. Richterin Silke Schneider war da anderer Meinung: "Bloß, weil es jeder macht, heißt es nicht, dass es nicht strafbar wäre."

Scheinselbstständigkeit an Klinik: Verantwortliche kannten Problematik

"Es war in der Klinik durchaus bekannt, dass es Probleme mit Scheinselbstständigkeit von Ärzten und Krankenschwestern gibt", sagt Staatsanwalt Ralph Zenger in seinem Plädoyer. Rechtlich seien die Mitarbeiter als Angestellte zu werten. Dern Leiter eines Krankenhauses müsse sich erkundigen, in wie weit die Angestellten wirklich selbstständig seien und es erlaubt ist diese so anzustellen.

Rechtsanwalt Braun hält dem entgegen, dass es zum Tatzeitpunkt keine eindeutigen Aussagen bezüglich der Handhabung solcher Tätigkeiten gegeben habe. Das Bundessozialgericht entschied erst im Juni 2019 richtungsweisend in diesem Bereich und machte damit deutlich, dass Krankenhäuser verpflichtet sind, diese zu versichern. Und auch vor dem Bundesgerichtshof wurde ein ähnlicher Sachverhalt erst im vergangenen Jahr verhandelt.

Die Scheinselbstständigen nahmen am Arbeitsalltag teil, verwendeten keine eignen Medikamente oder Instrumente und waren auch für die Patienten nicht vom festangestellten Personal zu unterscheiden. "Dass die nicht selbstständig waren, musste sich direkt aufdrängen", fasst Richterin Silke Schneider zusammen. Deshalb verurteilte sie den Rentner zu einer Geldstrafe von 250 Tagessätzen a 130 Euro.