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Unzufriedener Patient

Mann nach Amokdrohung gegen Klinikum zu Geldstrafe verurteilt

Weil er dem Städtischen Klinikum einen Amoklauf in Aussicht stellte, sofern der gewünschte Chefarzt nicht ans Telefon komme, muss ein 42 Jahre alter Mann 1.000 Euro Strafe zahlen. Vor lauter Empörung beantragte der daraufhin für sich die Todesstrafe.

Städtisches Klinikum Karlsruhe
Nach einer Amokdrohung gegen das Klinikum Karlsruhe muss ein Mann nun eine Geldstrafe zahlen. Foto: Donecker Jörg

Das Leben hält manche Zumutung bereit, und dann geht es um die angemessene Bewältigung. Einer, der sich bei der Überwindung einer solchen Krise als wenig glücklich erwiesen hat, fand sich am Dienstag in Sitzungssaal elf des Amtsgerichts wieder: Die Staatsanwältin wirft ihm Bedrohung vor, der 42 Jahre alte Elektriker meint, man dürfe die Dinge nicht so aus dem Zusammenhang reißen.

Angeklagter: „Beantrage für mich die Todesstrafe“

Am Schluss brummt ihm Amtsrichter Cay Schwirblat eine eindrückliche Geldstrafe auf: 20 Tagessätze zu jeweils 50 Euro. Der Herr versteht die Welt nicht mehr. „Ich beantrage für mich die Todesstrafe”, sagt er empört und schüttelt den Kopf.

Und was ist der von ihm reklamierte Zusammenhang? Eine Behandlung im Städtischen Klinikum. Nach Ansicht des Patienten verlief diese eher suboptimal, weswegen er im Nachgang das Gespräch mit dem zuständigen Chefarzt suchte. Das allerdings gelang mehrfach nicht. Denn der Professor stehe im OP, wie dessen Mitarbeiterinnen den Anrufer beschieden. Oder der Chef sei aus anderen Gründen nicht zu sprechen. „Er hat ganz oft bei uns angerufen”, erklärt eine der Krankenhaus-Mitarbeiterinnen im Zeugenstand. „Und er war auch mal sehr nett.”

Es hat ja funktioniert.
Aussage, die der Angeklagte getätigt haben soll

Gar nicht nett fand man im Klinikum allerdings die ultimative Ankündigung eines „Amoklaufs”, den der Patient in Aussicht stellte, sollte der Chefarzt nicht gleich an den Hörer eilen. Dabei sei der Mann auch noch ziemlich laut geworden. Der Mediziner konfrontierte seinen unzufriedenen Ex-Patienten anschließend am Telefon mit dessen Drohung. Jener bestätigte – offenbar nicht ohne Genugtuung – und mit dem Hinweis: „Es hat ja funktioniert.”

Vor den Schranken des Amtsgerichts allerdings schwächte der Elektriker den Vorwurf erst einmal ab. Demzufolge hätte er sich lediglich erkundigt, ob man denn tatsächlich erst mit einem Amoklauf drohen müsse, um fernmündlich zum Professor vorgelassen zu werden.

Tatsächlich eine Amok-Drohung ausgesprochen?

Eine Mitarbeiterin des Klinikchefs hingegen hatte den Sachverhalt anders in Erinnerung. „Er sagte, er wird Amok laufen, wenn er den Professor nicht sprechen kann”, betonte die Frau mit fester Stimme im Zeugenstand. Und im Übrigen sei der Elektriker ein Viel-Telefonierer gewesen. Zig mal habe man ihn am Apparat gehabt. Der Ex-Patient hält dagegen: Zwei Wochen habe er vergeblich auf den ersehnten Rückruf des Herrn Professor gewartet. „Völlig empathielos” sei ein solches Verhalten.

Wie der entrüstete Telefonierer die Empathie von Amtsrichter Schwirblat einschätzt, ist nicht überliefert. Der Jurist betonte bei der Begründung der von ihm verhängten Geldstrafe jedenfalls, dass die bisherige strafrechtliche Unauffälligkeit des Elektrikers Berücksichtigung fand. Eine Rechtfertigung für eine Amok-Drohung gebe es jedenfalls nicht. Auch nicht gegen das Städtische Klinikum.

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