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Krankenhaus-Planungsausschuss ebnet Weg für Krankenhausinvestitionen und sorgt für Verbesserungen bei der Versorgung von Kindern und Jugendlichen

Der Niedersächsische Krankenhausplanungsausschuss hat sich darauf verständigt, zum
1. Januar 2022 das Fördervolumen des Projekts des Mutter- und Kindzentrums und des Zentral-OPs am Kinderkrankenhaus auf der Bult in Hannover sowie der Baumaßnahmen neues Bettenhaus mit Geburtshilfe und Neonatologie am Städtischen Klinikum in Lüneburg zu erhöhen. „Mit unseren Investitionszuschüssen bringen wir wichtige Krankenhausprojekte voran“, so Gesundheitsministerin Daniela Behrens, „ganz besonders freue ich mich darüber, dass wir Baumaßnahmen fördern, die das Versorgungsangebot für Kinder und Jugendliche aufwerten.“

Beraten wurde auch die Umsetzung der Empfehlungen der Enquetekommission. „Natürlich sind wir alle sehr mit der Bewältigung der Corona-Pandemie beschäftigt. Darüber hinaus ist es mir sehr wichtig, Prozesse für eine zukunftsfähige medizinische Versorgung in Niedersachsen anzuschieben“, betont Daniela Behrens.

In der letzten Planungsausschusssitzung des Jahres beraten die Beteiligten regelmäßig die Maßnahmen der Krankenhausplanung. Die Corona-Pandemie wirkt sich auch hier aus. Die Belegungszahlen der Krankenhäuser in den Jahren 2020 und 2021 sind verzerrt und lassen daher eine landesweite auslastungsbedingte Fortschreibung der Planbetten in Niedersachsen nicht zu.

Acht zusätzliche Ausbildungsstätten verteilt über das ganze Land wurden in den Krankenhausplan aufgenommen. Die staatliche Anerkennung dieser Schulen durch die Regionalen Landesämter für Schule und Bildung ist in diesen Fällen bereits erfolgt. Gesundheitsministerin Behrens sagt: „Das ist ein ganz wichtiger Schritt in die richtige Richtung, um dem Fachkräftemangel in den medizinischen und pflegerischen Berufen zu begegnen.“

An sechs Krankenhäusern wurden pädiatrische teilstationäre Plätze in den Krankenhausplan aufgenommen. Dort werden insbesondere teilstationäre Leistungen für bestimmte bildgebende Verfahren und endoskopische Diagnostik in Sedierung / Narkose erbracht und ausgewählte kinderchirurgische Behandlungen und Augenuntersuchung in Narkose sowie bestimmte Infusionen / Transfusionen vorgenommen.

Hintergrundinformationen:

Der Krankenhaus-Planungsausschuss

Neben dem für Gesundheit zuständigen Ministerium sind im Krankenhausplanungsausschuss des Landes die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Niedersachsen, die Niedersächsische Krankenhausgesellschaft, die Verbände der gesetzlichen Krankenkassen in Niedersachsen, die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung, der Landesausschuss des Verbandes der privaten Krankenversicherung sowie - mit beratender Stimme - die Ärztekammer Niedersachsen, die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen und das für Hochschulen zuständige Wissenschaftsministerium vertreten. Nach dem Niedersächsischen Krankenhausgesetz (§ 3 Abs. 3 NKHG) sind mit den unmittelbar Beteiligen bei der Aufstellung und Fortschreibung des Krankenhausplans und bei der Aufstellung des Investitionsprogramms einvernehmliche Regelungen anzustreben.

Baufachliche Prüfung

Die baufachliche Prüfung wird im Niedersächsischen Landesamt für Bau und Liegenschaften (NLBL) vorgenommen. Am Ende der Prüfung werden die förderfähigen Kosten festgestellt. Auf dieser Basis kann der Krankenhaus-Planungsausschuss dann darüber beraten, in welcher Höhe eine Investitionsförderung des Landes für das entsprechende Krankenhaus-Projekt bereitgestellt werden kann.

Enquetekommission

Die Enquetekommission „Sicherstellung der ambulanten und stationären medizinischen Versorgung in Niedersachsen - für eine qualitativ hochwertige und wohnortnahe medizinische

Versorgung“ wurde auf Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion der CDU (Drs. 18/2012) vom Niedersächsischen Landtag mit dem in seiner 33. Sitzung am 10. Dezember 2018 gefassten Beschluss eingesetzt. Am 22. Februar 2021 hat die Enquetekommission ihren Abschlussbericht (Drs. 18/8650) vorgelegt, der ein differenziertes Bild bestehender Problemlagen und Lösungsansätze im Gestaltungs- und Ermessensbereich des Landes Niedersachsen und der niedersächsischen Kommunen sowie der landesunmittelbaren Leistungserbringer und Krankenkassen aufzeigt.

Ausbildungsstätten

Folgende Ausbildungsstätten wurden in den Krankenhausplan aufgenommen:

  • 457 013 01 Klinikum Leer, Ausbildungsstätte für Operationstechnischen und Anästhesietechnischen Assistenz (OTA/ATA)
  • 403 000 01 PIUS-Hospital, Ausbildungsstätte für Orthoptik
  • 403 000 10 Hanse Institut Oldenburg – Bildung und Gesundheit, Ausbildungsstätte für Operationstechnischen und Anästhesietechnischen Assistenz (OTA/ATA)
  • 153 005 01 Asklepios Harzklinik Goslar, Ausbildungsstätte für Gesundheits- und Krankenpflege
  • 159 016 01 Universitätsmedizin Göttingen (UMG), Ausbildungsstätte für Operationstechnischen und Anästhesietechnischen Assistenz (OTA/ATA)
  • 241 001 10 Medizinische Hochschule Hannover, Ausbildungsstätte für Operationstechnischen und Anästhesietechnischen Assistenz (OTA/ATA)
  • 352 011 01 HELIOS Cuxhaven, Ausbildungsstätte für Operationstechnischen und Anästhesietechnischen Assistenz (OTA/ATA)
  • 352 030 01 AMEOS Klinikum Seepark Geestland, Ausbildungsstätte für Physiotherapie

Pädiatrische teilstationäre Plätze

An den folgenden Krankenhäusern werden mit Wirkung zum 1. Januar 2022 pädiatrische teilstationäre Plätze in den Krankenhausplan aufgenommen:

· 103 000 01 Klinikum der Stadt Wolfsburg

· 254 021 01 HELIOS Klinikum Hildesheim

· 351 006 01 Allgemeines Krankenhaus Celle

· 357 039 01 AGAPLESION Diakoniekrankenhaus Rotenburg

· 452 001 01 Ubbo-Emmius-Klinik Aurich

· 454 035 01 Krankenhaus Ludmillenstift Meppen


Presseinformationen

Artikel-Informationen

erstellt am:
25.11.2021

Ansprechpartner/in:
Anne Hage

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