Wilhelmshaven - Wiedereinstellung und interne Aufarbeitung oder Kündigung und Abfindung – darum ging es gestern beim Prozessauftakt im Fall Prof. Dr. Kai Goldmann gegen das Klinikum Wilhelmshaven.
Goldmann war im Klinikum Wilhelmshaven als ärztlicher Direktor und Chefarzt der Klinik für Anästhesiologie, Notfallmedizin und operative Intensivmedizin, Zentrum für Notfallmedizin und Schmerztherapie tätig, bis ihm fristlos gekündigt wurde – dagegen geht er nun gerichtlich vor.
Kündigung Goldmanns
Oliver Pommerenke, der im Mai 2022 als Geschäftsführer des Klinikums begann, gab zunächst an, Goldmann aufgrund unterschiedlicher Auffassungen freigestellt zu haben. Hierbei ging es laut Anklageschrift insbesondere um die Sanierungsarbeiten des Klinikums. Aufgrund derer habe Goldmann zu einer außerordentlichen Chefarztsitzung eingeladen, zu der alle Chefärzte, nicht aber der Geschäftsführer geladen waren. Pommerenke habe Goldmanns Symposium als Sturzversuch aufgrund ihrer Differenzen aufgefasst und ihn im Juni freistellen lassen. Im Juli kündigt Pommerenke Goldmann im Auftrag des Aufsichtsrates fristlos. Zur Chefarztsitzung war gar nicht erst gekommen.
Als sich Goldmann an den Betriebsrat des Klinikums wendet, beschließt dieser, für Goldmann nicht zuständig zu sein, da er ein leitender Angestellter sei. Dies sei laut vorsitzendem Richter korrekt, trotzdem stelle sich die Frage, ob Goldmann als leitender Angestellter gelte, da er bereits im Juli vor seiner Kündigung von seiner Position als ärztlicher Direktor zurückgetreten war. Hinzu kommt, dass der Beschluss des Betriebsrats möglicherweise nicht rechtskräftig ist, da es vermutlich nur von einem einfachen Mitglied unterzeichnet wurde.
Vergleich gescheitert
Nun startete der Prozess vor dem Wilhelmshavener Arbeitsgericht. Sowohl Goldmann als auch das Klinikum, vertreten durch Dr. Tilman Clausen, Fachanwalt für Medizin- und Arbeitsrecht, möchten vor Gericht für sich eine „gesichtswahrende Lösung“ finden. Das gestaltet sich anscheinend schwierig: Während Goldmann auf Wiedereinstellung klagt und sich eine interne Aufarbeitung wünsche, sehe das Klinikum keine Möglichkeit für eine solche. Das Vertrauensverhältnis habe zu sehr gelitten und viele Angestellten hätten angegeben zu kündigen, sollte Goldmann wieder eingestellt werden, so Clausen.
Er schlägt Goldmann in Absprache mit dem Aufsichtsrat eine Abfindung in Höhe seines Jahresgehalts vor – das entspräche etwa 285 000 Euro, sein Gehalt betrug monatlich 23 750 Euro. Der Richter betont, dass dieser Betrag erheblich über dem Üblichen liege.
Bislang ließ sich Goldmann nicht auf diesen Vergleich ein, sein Anwalt betont, dass Goldmanns Reputation an erster Stelle stehe und diese nur durch eine Wiedereinstellung gerichtet werden könne. Das Klinikum wiederum sieht den Ruf der Einrichtung in Gefahr. Laut Dr. Clausen bekäme das Krankenhaus durch die Berichterstattungen über die Prozesse Schwierigkeiten, Chefarzt- und Geschäftsführerposten neu zu besetzen.
Zu einer Einigung kam es am ersten Verhandlungstag noch nicht. In weiteren Verhandlungen soll auch die Personalleiterin des Klinikums als Zeugin gehört werden.
Weitere Vorwürfe
Gegen Goldmann werden noch weitere Vorwürfe erhoben. Hierbei geht es unter anderem um den Verdacht des Verrats von Privatgeheimnissen. Die Polizei habe laut Clausen bereits Unterlagen beschlagnahmt. Goldmanns Anwalt betont aber, dass hierbei noch die Unschuldsvermutung gelte.