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Prozess gegen Sanitäter wegen unterlassener Hilfeleistung

Rettungswagen, Krankenwagen

Das Frankfurter Amtsgericht hat das Verfahren gegen zwei Rettungssanitäter wegen unterlassener Hilfeleistung an einem Kind eingestellt. Der Vorwurf sei nicht nachzuweisen.

Die Sanitäter waren von der Tante einer 13-Jährigen gerufen worden, weil das Mädchen sich mehrfach übergeben hatte und schwer Luft bekam. Laut Anklage hätten sie das Kind nicht untersucht und die Tante stattdessen an die Kinderärztin verwiesen. Der Vorwurf: fahrlässige Körperverletzung durch Unterlassung.

Tatsächlich hatte das Mädchen im März 2021 einen diabetischen Schock - und war in akuter Gefahr. Die Kinderärztin hatte sofort den Notarzt und einen Krankenwagen alarmiert, wie es in der Anklage weiter hieß. Das Kind sei anschließend zwölf Tage im Krankenhaus behandelt worden, bis der Gesundheitszustand wieder stabilisiert werden konnte.

Entschuldigung und 500 Euro an Mädchen

Im Prozess schilderten beide Seiten sehr unterschiedliche Wahrnehmungen. Laut Amtsrichterin war der Vorwurf deshalb schwer nachzuweisen. Das Verfahren wurde daher eingestellt. Die 48 und 49 Jahre alten Sanitäter entschuldigten sich bei der heute 15-Jährigen und wollen jeweils 250 Euro an das Mädchen zahlen. Das sei ein symbolischer Wert, sagte die Richterin. 

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