VWD

Zeit, die ein Patient in einem Krankenhaus behandelt wird. Die Definition der Verweildauer gemäß § 1 Abs. 7 zum für (KFPV) ist: Maßgeblich … ist die Zahl der . Belegungstage sind der Aufnahmetag sowie jeder weitere Tag des Krankenhausaufenthalts ohne den Verlegungs- oder Entlassungstag … ; wird ein Patient oder eine Patientin am gleichen Tag aufgenommen und verlegt oder entlassen, gilt dieser Tag als Aufnahmetag.

siehe auch:
Untere Grenzverweildauer ( UGVD )

Ist die Verweildauer des nicht länger als die untere Grenzverweildauer, so wird von der Fallpauschale ein Abschlag berechnet. Im wird als untere Grenzverweildauer der 1. Tag mit Abschlag sowie eine Bewertungsrelation je Abschlagstag angegeben.

mittlere Verweildauer ( MVWD )

Die MVWD gibt diejenige Verweildauer bzw. Liegezeit an, bei der bei Unterschreitung und gleichzeitiger Verlegung aus einem anderen Krankenhaus und/oder in ein anderes Krankenhaus pro Tag ein Abschlag vom Relativgewicht ermittelt werden muss. Mit dieser Regelung soll berücksichtigt werden, dass bei einer gemeinsamen Behandlung eines Patienten durch zwei oder mehrere Krankenhäuser die einzelnen Erlöse (DRG) gemindert werden müssen.

Obere Grenzverweildauer ( OGVD )

Die OGVD legt fest, ab welcher Aufenthaltsdauer im Krankenhaus ein tagesbezogener vergütet wird. Für jede einzelne DRG wird im Fallpauschalen-Katalog gemäß der gültigen Fallpauschalenvereinbarung () der 1. Tag mit Zuschlag und eine Bewertungsrelation je Zuschlagstag ausgewiesen.