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Schlagworte: NIV, Sauerstoff, Entwöhnung

Erstellt: 26.06.2019

Stand: 10.09.2019

Aktualisiert:

Problem/Erläuterung

Nach einer 10 tägigen Phase mit invasiver Beatmung wird bei einem Patienten mit der Entwöhnung vom Respirator begonnen. In den ersten drei Tagen nach der Extubation benötigt der Patient jeweils eine maschinelle Atemunterstützung mittels Masken-CPAP von 8 Stunden täglich. Wegen nicht zufriedenstellender Sättigungswerte ist in den ersten drei Tagen zusätzlich eine Sauerstoffzufuhr über eine Nasensonde erforderlich. Insgesamt wird dem Patienten in den beatmungsfreien Intervallen über 6 Stunden Sauerstoff mittels Nasensonde zugeführt.

Sind die Zeiten mit Sauerstoffzufuhr über eine Nasensonde während der dreitägigen Entwöhnungsphase vom Respirator zu den Beatmungsstunden hinzuzurechnen?

Kodierempfehlung SEG-4:

Solange der Patient während der Entwöhnungsphase täglich mindestens 6 Stunden Atemunterstützung mittels Masken-CPAP erhält, sind auch beatmungsfreie Intervalle mitzuzählen, unabhängig davon, ob der Patient zusätzlich die Sauerstoffinsufflation erhält.

Kommentierung FoKA:

Konsens

(Stand 10.09.2019)


Direkt-Link SEG-4

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