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„Für Menschlichkeit bestraft“Klinikum Leverkusen rechnet mit hohen Strafzahlungen

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Klinikum Leverkusen (1)

Das Klinikum Leverkusen (Archivbild)

  • Seit Jahresbeginn müssen Krankenhäuser zahlen, wenn Patienten nicht entlassen werden.
  • Das Klinikum Leverkusen rechnet dadurch mit möglichen Strafzahlungen im sechsstelligen Bereich.
  • „Das Gesetz bestraft uns, weil wir Menschlichkeit zeigen und unserem Berufsethos nachkommen“, klagt die Klinikumssprecherin. Auch die anderen Leverkusener Krankenhäuser sind betroffen. Was steckt hinter dem Gesetz?

Leverkusen – Was macht ein Krankenhaus mit einem Patienten, der eigentlich keine stationäre Behandlung mehr benötigt – wohl aber Anschlussversorgung, die ihm weder zu Hause noch in einer Pflegeeinrichtung zur Verfügung steht? Wenn es nach dem zu Jahresbeginn eingeführten Gesetz zur Reform des medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) geht: Vor die Tür setzen.

Denn Kliniken, die Patienten länger als unbedingt nötig bei sich behalten, droht nicht nur einen Strafzahlung von 300 Euro, sondern auch eine Minderung des Rechnungsbetrags, der mit der Krankenkasse abgerechnet werden kann.

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Das Klinikum Leverkusen rechnet dadurch mit voraussichtlichen Strafzahlungen im sechsstelligen Bereich. „Wir haben die Zahlen vom ersten Halbjahr 2019 analysiert“, berichtet Klinikum-Sprecherin Sandra Samper Agrelo. Hätte es das Gesetz 2019 schon gegeben, hätte das Klinikum demnach alleine für das erste Halbjahr Strafzahlungen von rund 700 000 Euro für etwa 1080 Fälle bezahlen müssen.

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„Das MDK-Gesetz bestraft uns, weil wir Menschlichkeit zeigen und unserem Berufsethos nachkommen. Was für Mediziner wären wir, wenn wir Patienten, die sich nicht selbst betreuen können und keinen Pflegeplatz haben, nach Hause schicken“, klagt Samper. Beim Besuch von Gesundheitsminister Jens Spahn am Klinikum in der vergangenen Woche beklagte sich Detlef Odendahl, Geschäftsbereichsleiter Recht und Person über den „Wahnsinn der Abrechnungsdokumentation“. Es käme vor, dass der Sozialdienst bis zu 90 Telefonate führen müsse, um eine Pflegeunterbringung für einen Patienten zu organisieren. Und wenn das länger dauert, als die Krankenkasse vorschreibt, muss die Klinik zahlen.

Alle Kliniken beschweren sich über Regelung

„Wir werden dafür bestraft, dass wir sicherstellen möchten, dass unsere Patienten gut versorgt sind“, sagt Samper. Auch die Kplus-Gruppe, zu der in Leverkusen das St. Remigius Krankenhaus Opladen und St. Joseph in Wiesdorf gehören, beklagt die neue Regelung. Sie nennt ein Beispiel: Ein Leistenbruch könne ambulant operiert werden, allerdings übernehmen viele Chirurgen das Operationsrisiko nicht, etwa wenn ein Patient Bluthochdruck hat. Deswegen muss der Patient für einen Tag stationär aufgenommen werden. „Prüft die MKD diesen Fall, wird das Ergebnis vermutlich sein, dass wir kein Geld für die Behandlung bekommen und obendrein noch die 300 Euro Strafe zahlen müssen“, erklärt Sprecherin Cerstin Tschirner. Geld, dass dringend für die Versorgung von Patienten gebraucht würde.

Gemeinsam mit der LVR-Klinik in Langenfeld, die mit Strafzahlungen von circa 155 000 Euro rechnet, fordern die Leverkusener Krankenhäuser eine sofortige Reform der Reform.

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