Wichtiger Schritt für Reha vor Pflege: BDPK begrüßt Gesetzesentwurf zur Stärkung der Reha

Der Bundesverband Deutscher Privatkliniken () begrüßt den heute bekannt gewordenen Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Rehabilitation und intensivpflegerischen Versorgung in der gesetzlichen vom Bundesministerium für Gesundheit ().

Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfes ist, dass die Verordnung einer medizinischen Rehabilitationsleistung durch den behandelnden Hausarzt für die Leistungsentscheidung der Krankenkasse verbindlich wird. Die Krankenkassen dürfen von der Einschätzung des behandelnden Hausarztes zur medizinischen Notwendigkeit der Rehabilitationsleistung nur noch abweichen, wenn sich dies zweifelsfrei aus einem des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen ergibt. Wichtig wäre nun noch aus Sicht des BDPK im Gesetz auch zu verankern, dass dieses Gutachten den und dem verordnenden Hausarzt zur Verfügung gestellt wird. […]

Pressemitteilung: Bundesverband Deutscher Privatkliniken (BDPK)

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