Verordnung zur Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung mit Produkten des medizinischen Bedarfs bei der durch das Coronavirus SARS-CoV-2 verursachten Epidemie

Referentenentwurf Medizinischer Bedarf Versorgungssicherstellungsverordnung-MedBVSV

Erlass einer Rechtsverordnung, mitder die Möglichkeit der Beschaffung und Abgabe von Produkten des medizinischen Bedarfs durch den Bund geschaffen wird und zudem zur Si-cherstellung einer flächendeckenden Versorgung der Bevölkerung u.a.Ausnahmen von Vorschriften des Arzneimittelgesetzes, des Transfusionsgesetzes undder (EU) /425 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016 über persönliche Schutzausrüstungen und zur Aufhebung der Richtlinie 89/686/EWG des Ratesgeschaffenwerden.Die Rechtsverordnung tritt mit der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage, ansonsten spätestens mit Ablauf des 31. März 2021 außer Kraft. Ebenso gelten auf-grundder Rechtsverordnung erlasseneAnordnungen mit Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage, ansonsten spätestens mit Ablauf des 31. März 2021 als aufgehoben. […]

Quelle: Bundesgesundheitsministerium (PDF, 218KB)

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