Verordnung zur Anpassung der DIMDI-Arzneimittelverordnung, der Verordnung über klinische Prüfungen von Medizinprodukten und der Bundespflegesatzverordnung an die gesetzliche Aufgabenübertragung vom Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information auf das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte und zur weiteren Änderung der Bundespflegesatzverordnung

Erlass einer Rechtsverordnung, mit der in der DIMDI-Arzneimittelverordnung, der über klinische Prüfungen von Medizinprodukten und der Bundespflegesatzverordnung () jeweils das DIMDI durch das ersetzt wird.

Mit dem -EU-Anpassungsgesetz werden die bisher vom Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) wahrgenommenen Aufgaben auf das Bundesinstitut für und Medizinprodukte (BfArM) übertragen. Diese Aufgabenübertragung macht eine Anpassung der DIMDI-Arzneimittelverordnung, der Verordnung über klinische Prüfungen von Medizinprodukten und der Bundespflegesatzverordnung erforderlich. Für die Durchführung des leistungsbezogenen Vergleichs der psychiatrischen und psychosomatischen Einrichtungen fehlen in der Praxis teilweise die von den Einrichtungen zu übermittelnden Daten. Um eine vollständige und belastbare Datengrundlage zu gewährleisten, werden den anderen Vertragsparteien nach § 18 Absatz 2 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes (KHG), unter anderem den gesetzlichen , Befugnisse zur Übermittlung von Daten, die für die Durchführung des leistungsbezogenen Vergleichs erforderlich sind, eingeräumt.

Quelle: Bundesrat (PDF, 417KB)

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