Verordnung über die Verfahrensgrundsätze der Bewertung von Untersuchungs- und Behandlungsmethoden in der Vertragsärztlichen Versorgung und im Krankenhaus (Methodenbewertungsverfahrensverordnung – MBVerfV)

der zum Referentenentwurf des vom 07. Mai

Mit dem -Errichtungsgesetz (EIRD) hat der Gesetzgeber verschiedene neue Maßnahmen zur Strukturierung und Straffung des Verfahrens zur Methodenbewertung gemäß §§ 135 und 137c des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) eingeführt. Als eine dieser Maßnahmen wurde das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) mit Einführung des § 91b SGB V ermächtigt, das Nähere zum Verfahren der Methodenbewertung im G-BA durch eine Rechtsverordnung zu regeln. Die Rechtsverordnung kann laut Gesetz Konkretisierungen zum Verfahrensablauf der Methodenbewertung, zu den Anforderungen an die Unterlagen und Nachweise zur Bewertung von Untersuchungs- und Behandlungsmethoden sowie an die Ausgestaltung der tragenden Gründe enthalten. Mit dem vorliegenden Entwurf der Methodenbewertungsverfahrensverordnung kommt das BMG dem gesetzlichen Auftrag nach. […]

Quelle: KBV (PDF, 230KB)

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