vdek begrüßt Neuregelung der intensivpflegerischen Versorgung

Der Verband der Ersatzkassen e. V. () begrüßt den Vorstoß von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, die Versorgung von Schwerstkranken, die u. a. künstlich beatmet werden, zu verbessern. Es wird ein neuer Leistungsanspruch „Außerklinische Intensivpflege“ eingeführt. Die Versorgung der PatientInnen soll zukünftig in hochspezialisierten Pflegeeinrichtungen erfolgen. Dazu werden auf Bundesebene Qualitätsanforderungen an die ambulanten Pflegedienste/Wohneinheiten und an die vollstationären Pflegeeinrichtungen beschlossen. Der Anspruch auf „Außerklinische Intensivpflege“ besteht in vollstationären Pflegeeinrichtungen oder Wohneinheiten, die die Qualitätsanforderungen erfüllen. Für Personen bis 18 Jahren kann die Versorgung auch im häuslichen Umfeld der Betroffenen erfolgen. Zudem werden die Eigenanteile, die die Versicherten derzeit bei der Versorgung in vollstationären Pflegeeinrichtungen zu leisten haben, erheblich reduziert. […]

Pressemitteilung: vdek

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