Stellungnahme der Bundesärztekammer zum Entwurf eines Zweiten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite

BÄK unterstützt Regierungspläne, fordert aber Nachbesserungen im Detail

[…] Sachgerecht seien dagegen die geplanten Änderungen des Krankenhausfinanzierungsgesetzes. So sieht der Entwurf vor, dass bei den Abrechnungskontrollen nicht prüfen dürfen, ob die Krankenhäuser die Mindestanforderungen an bestimmte Leistungen erfüllt haben, die zwischen dem 1. April und dem 30. Juni mit der Behandlung von COVID-19-Patienten zusammenhängen. Auf diese Weise soll Ärztinnen und Ärzte ermöglicht werden, sich stärker auf ihre eigentlichen Aufgaben in der zu konzentrieren, statt auf bürokratische Erfordernisse.

Allerdings sieht der Entwurf auch vor, dass verpflichtet werden, im Bereich der COVID-19-Behandlung zur Evaluation der veränderten Krankenhausfinanzierung an das Institut für das im zu schicken. Tun sie dies nicht, sollen sie eine Strafe von mindestens 20.000 Euro je Standort zahlen. Das geht der BÄK zu weit. […]

Quelle: Bundesärztekammer (PDF; 242KB)

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