Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Rehabilitation und intensiv-pflegerischer Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (Reha-und Intensivpflege-Stärkungsgesetz –RISG)

Die Zusammenarbeit der Pflegeeinrichtungen und Wohneinheiten mit den verordnenden Ärzten aus den Krankenhäusern ist in der Regel essentiell für den Erfolg der Behandlung. Deshalb muss wieder eine Möglichkeit geschaffen werden, das Wissen und Erfahrung dieser Ärzte in die außerklinische Versorgung der Patienten mit einzubringen

§39 Abs. 1aSGB V (Entlassmanagement):Ggf. muss hier der Entlassmanagementvertrag, der zum 01.10.2017in Krafttratsowie der zum 01.02.2019 in Kraft getretene Entlassmanagement Rehaüberarbeitet werden, um die Aufgaben der entlassenden Klinik (Verordnung und Weaningpotential) in diesem Zusammenhang zu ergänzen. Die Rolle des Entlassmanagements in Verbindung mit intensivpflegerischer Betreuung bei lebenserhaltenerBeatmung sollte auch dort deutlich werden, um denEntlassprozessnicht zu verzögern bzw. zu gefährden.  […]

Quelle: Spectaris (PDF, 231KB)

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