Stellungnahme des IKK e.V. zum Referentenentwurf des BMG für den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Rehabilitation und intensiv-pflegerischer Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (Reha- und Intensivpflege-Stärkungsgesetz – RISG)

Die Innungskrankenkassen begrüßen das Ziel des Referentenentwurfs,den Zugang der Versicherten zurRehabilitation zu stärken. Ausdrücklich befürworten sie die Initiative des Gesetzgebers, die Fehlanreize im Bereich der intensiv-medizinischen Betreuung besonders für Beatmungspatientenzu beseitigen.

Der Ansatz des Referentenentwurfs, Beatmungspatienten durch entsprechende Maßnahmen von der künstlichen zu entwöhnenund damit ein unabhängiges Leben zu ermöglichen, ist ohne Abstriche zu unterstützen. Die auf medizinisch-wissenschaftlicher Seite genannte Zieloption, zwei Drittelder derzeitigen Beatmungspatienten zu entwöhnen, verdeutlicht den dringend bestehenden Handlungsbedarf. Dass sich in der Öffentlichkeit die Kritik nicht an diesem Versorgungsmissstand sondern an dem damit verbundenen Primat einer stationären Versorgung entzündet, überrascht. Es muss gelingen, die berechtigten Interessen derjenigen, die nicht entwöhnt werden können, an einer häuslichen Versorgung, mit dem übergeordneten Ziel der Versorgungsverbesserung in Einklang zu bringen […]

Pressemitteilung: IKK e.V. (PDF, 447KB)

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