Stellungnahme des IKK e.V. zum Kabinettsentwurf eines Gesetzes für ein Zukunftsprogramm Krankenhäuser (Krankenhauszukunftsgesetz – KHZG)

Die Innungskrankenkassen begrüßen –von einigen Kritikpunkten abgesehen –die grundsätzliche Ausrichtung des Referentenentwurfs eines Krankenhauszukunftsgesetzes (), weil damit die dringend notwendige weitere der Krankenhäuser als Grundlage eines modernen Gesundheitssystems gestärkt wird. Auch die geplante struktureller Anpassungen der Notfallversorgung und Pandemievorsorge trägt zur Zukunftssicherung bei. […]

Nicht nachvollziehbar ist hingegendie Inkonsequenz des Gesetzgebers, auf der einen Seiteden um den Zukunftsfonds zu erweitern, auf der anderen Seite aber für den Zukunftsfonds abweichende Regelungen zu schaffen, z.B. bei der Ko-Finanzierung. […]

Quelle: IKK e. V. (PDF, 448KB)

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