Stellungnahme des IKK e.V. zum Entwurf eines Gesetzes zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur (Patientendaten-Schutzgesetz –PDSG)

Die Innungskrankenkassen begrüßen die grundsätzliche Richtung des Referentenentwurfs zum (PDSG).

Damit sind endlich die Grundlagen für den Start der elektronischen als wesentlicher Bestandteil eines modernen digitalen Gesundheitssystems gegeben. Nachdem die konkreten Regelungen zur elektronischen Patientenakte aus dem Digitale-Versorgungsgesetz () aus Gründen des Datenschutzes wieder gestrichen worden sind, stärkt der Entwurf nun die Souveränität der Versicherten und deren Bedürfnis nach Datenschutz und . Positiv ist hier hervorzuheben, dass die Versicherten – leider erst ab 2022 – eigenverantwortlich darüber entscheiden können, wer Zugriff auf welche der in der elektronischen Patientenakte gespeicherten Daten erhalten soll. Kritisch bewerten die Innungskrankenkassen insbesondere folgende geplante Regelungen […]

Quelle: IKK e.V. (PDF, 697KB)

Das könnte Dich auch interessieren …