Stellungnahme des IKK e.V. zum Entwurf eines Gesetzes für bessere und unabhängigere Prüfungen (MDK-Reformgesetz) und zu den Änderungsanträgen der Fraktionen CDU/CSU und SPD

Mit dem vorliegenden für bessere und unabhängigere Prüfungen (kurz: MDK-Reformgesetz) verfolgt der Gesetzgeber vorgeblich das Ziel, den Medizinischen Dienst zu stärken. Nach Einschätzung der Innungskrankenkassen verfehlen die nun mit dem Gesetzentwurf vorgelegten Neuregelungen ihr Ziel und werden nicht zur Lösung der Problemlage beitragen. Darüber hinaus sollen mit dem Gesetzentwurf Anreize für eine korrekte von Krankenhausleistungen und eine Verbesserung der Effizienz und Effektivität der geschaffen werden. Die Innungskrankenkassen begrüßen grundsätzlich den Versuch, den jahrelang immer wieder strittig diskutierten Fragen im Zusammenhang mit der Herr zu werden. Sie wehren sich aber gegen die Schaffung von „prüffreien Räumen“, die letztendlich dazu führen, dass die Krankenkassen Beitragsgelder für unkorrekte Kran-kenhausrechnungen aufwänden müssten. […]

Quelle: IKK e.V. (PDF, 213KB)

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