Stellungnahme des BVKJ: Kritik an digitaler Versorgungssteuerung und Datennutzung im Gesundheitswesen
Berufsverband der Kinder- und Jugendärzt*innen warnt vor unausgereiften Digitalplänen im Gesundheitswesen
Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzt*innen (BVKJ) hat deutliche Kritik am Referentenentwurf eines Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen geäußert. In einer ausführlichen Stellungnahme warnt der Verband vor einer Überbewertung digitaler Steuerungsinstrumente, Eingriffen in das Arzt-Patienten-Verhältnis sowie einer möglichen Schwächung des geplanten Primärarztsystems. Nach Auffassung des BVKJ sei der Gesetzentwurf in seiner aktuellen Form nicht geeignet, die bestehenden Defizite bei Digitalisierung, Interoperabilität und Versorgungssteuerung im Gesundheitswesen sinnvoll zu lösen.
Im Zentrum der Kritik steht die geplante Einführung eines „digitalen Versorgungseinstiegs“ in ein zukünftiges Primärversorgungssystem. Der BVKJ sieht darin einen unangemessenen Vorgriff auf politische Entscheidungen zur Ausgestaltung des Primärarztsystems. Aus Sicht des Verbandes könne eine digitale Ersteinschätzung die persönliche haus- und kinderärztliche Betreuung nicht ersetzen. Gerade bei chronisch oder komplex erkrankten Kindern und Jugendlichen seien Kenntnisse über familiäre Hintergründe, Krankengeschichte und individuelle Versorgungssituationen entscheidend für angemessene medizinische Entscheidungen.
Besonders kritisch bewertet der Verband die Vorstellung, digitale Tools könnten kurzfristig eine verlässliche und bedarfsgerechte Steuerung der Regelversorgung übernehmen. Der BVKJ verweist darauf, dass selbst bestehende Systeme zur Ersteinschätzung im Akut- und Notfallbereich – etwa das Tool sMED – insbesondere bei Kindern und Jugendlichen bislang nur eingeschränkt praxistauglich seien. Häufig würden selbst bei banalen Beschwerden unmittelbare ärztliche Vorstellungen empfohlen. Eine differenzierte fachärztliche Steuerung sei damit derzeit nicht möglich.
Darüber hinaus warnt der Verband vor einer stärkeren Einflussnahme der Krankenkassen auf medizinische Entscheidungen. Der Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, dass Krankenkassen mit Zustimmung der Versicherten auf Daten der elektronischen Patientenakte zugreifen und daraus gesundheitliche Risiken ableiten können. Aus Sicht des BVKJ gefährdet dies das besondere Vertrauensverhältnis zwischen Ärztinnen und Ärzten sowie Patientinnen und Patienten. Zudem bestehe das Risiko, dass wirtschaftliche Interessen der Krankenkassen die Versorgungssteuerung beeinflussen könnten.
Der Referentenentwurf für ein Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) enthält Maßnahmen für beinahe allen digitalisierungsrelevanten Themenbereichen des Gesundheitssystems. Der GeDIG-Entwurf greift hierfür zahlreiche Punkte aus dem Koalitionsvertrag sowie aus der weiterentwickelten Digitalisierungsstrategie für das Gesundheitswesen und die Pflege („Gemeinsam Digital 2026“) auf.
Auch die geplanten Reallabore zur explorativen Datennutzung werden kritisch gesehen. Der BVKJ fordert, dass nicht ausschließlich Krankenkassen entsprechende Projekte durchführen dürfen. Vielmehr müssten auch Ärztinnen und Ärzte sowie medizinische Fachgesellschaften einbezogen werden, da sie die zugrunde liegenden Daten überhaupt erst generieren.
Positiv bewertet der Verband hingegen einzelne Maßnahmen zur Unterstützung von Patientinnen und Patienten, etwa die Stärkung der Ombudsstellen im Zusammenhang mit der elektronischen Patientenakte. Ebenso begrüßt der BVKJ grundsätzlich Bestrebungen zur Verbesserung der Interoperabilität digitaler Systeme. Gleichzeitig warnt der Verband jedoch vor übermäßiger Regulierung, die Innovationsfähigkeit und Wettbewerb im Bereich digitaler Gesundheitsanwendungen beeinträchtigen könnte.
Auch die vorgesehene digitale Impfdokumentation auf Basis von Krankenkassen-Abrechnungsdaten lehnt der BVKJ in der geplanten Form ab. Stattdessen fordert der Verband einen echten digitalen Impfpass auf Grundlage der in Praxisverwaltungssystemen dokumentierten Impfdaten.
Insgesamt spricht sich der BVKJ für eine schrittweise und praxisnahe Digitalisierung des Gesundheitswesens aus. Vorrang müsse weiterhin die ärztlich gesteuerte Versorgung im Rahmen eines verbindlichen Primärarztsystems haben. Digitale Instrumente könnten unterstützend wirken, dürften aber nicht zum zentralen Steuerungsmechanismus der Patientenversorgung werden.
Quelle: Stellungnahme des Berufsverband der Kinder- und Jugendärzt*innen zum Referentenentwurf eines Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen.




