Stellungnahme der DKG zum Gesetzentwurf der Bundesregierung für einen fairen Kassenwettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung (Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz -GKV-FKG)

anlässlich der öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Gesundheit des Deutschen Bundestages am 18. Dezember 2019 – Stand: 10. Dezember 2019

Für die Krankenhäuser ist der neu eingeführte Rechnungszuschlag für im Jahr im Krankenhaus aufgenommene Patientinnen oder Patienten von herausgehobener Bedeutung. Der Zuschlag soll bis lang nicht refinanzierte Tarifsteigerungen des Pflegepersonals der Jahre 2018 und 2019 pauschal ausgleichen und die mit Pflegepersonal-Stärkungsgesetz beabsichtigte der Attraktivität der Pflege unterstützen.Die versprochene vollständige Vergütung der Tarifsteigerungen für das Pflegepersonal wird allerdings auch mit dieser Maßnahme nur teilweise umgesetzt. Die notwendigen finanziellen Mittel werden nicht vollumfänglich bereitgestellt und der Bereich der Bundespflegesatzverordnung () wird vollständig außer Acht gelassen. Vor diesem Hintergrund schließen sich die Krankenhäuser der Forderung des Bundesrates an, den Rechnungszuschlag von 0,3 auf 0,9% zu erhöhen […]

Darüber hinaus unterstützen die Krankenhäuser ausdrücklichauch die Forderung der Bundesländer, dass zumindest in den Jahren 2020 und 2021 die über die tarifvertraglich vereinbarten Vergütungen hinausgehenden der Leiharbeit in der Pflege bis zu einer Höhe von 30% im Pflegebudget berücksichtigt werden können (s.dazu BR-Drs. 517/19, Nr. 27). Gleiches gilt für die Forderung der Länder, die im Rahmen der Sachkostenkorrektur im DRG-System 2020 ausgegliederten im Fallpauschalenkatalog 2021 erhöhend zu berücksichtigen und die Sachkostenkorrektur für das Jahr 2021 ausschließlich innerhalb der Fallpauschalenvergütung vorzunehmen…

Quelle: Deutsche Krankenhausgesellschaft e. V. (PDF, 448KB)

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