Stellungnahme der DKG zum Gesetzentwurf der Bundesregierung eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Berufsbildes der Ausbildung der pharmazeutisch-technischen Assistenten/innen (PTA-Reformgesetz)

Aus Sicht der Krankenhäuser ist der der Bundesregierung im Hinblick auf die neuen Anforderungen der Apothekenpraxis grundsätzlich zu begrüßen. Für die Krankenhäuser ist bedeutsam, dass unter bestimmten Voraussetzungen nicht mehr unter der Aufsicht des Apothekers tätig sein müssen. Das kommt den Krankenhäusern (Krankenhausapotheken) bei der Gestaltung von Dienstplänen sehr entgegen. Auch die Inhalte der Tätigkeiten werden in Richtung Beratung und Mitwirkung am Medikationsmanagement verschoben. Damit wird der Einsatz von PTA auch im Rahmen des Schnittstellenmanagements erleichtert, z.B. in der Arzneimittelanamnese. […]

Quelle: DKG (PDF, 314KB)

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