Stellungnahme der Bundesärztekammer zu den Änderungsanträgen der Regierungsfraktionen zum KHVVG

Positives Feedback zu Personalbemessung und Facharztanforderungen, jedoch Bedenken bei Notfallmedizin

Die Bundesärztekammer hebt hervor, dass die aktuellen Änderungsanträge zum Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) viele wichtige ärztliche Anregungen berücksichtigt, insbesondere die Integration einer umfassenden Personalbemessung. Die Kammer sieht die Personalausstattung als entscheidend für die Qualität und Zuverlässigkeit der Patientenversorgung an.

Die vorgeschlagenen Änderungen bei den Facharztanforderungen werden ebenfalls positiv bewertet. Besonders die Regelung zu § 135e Absatz 4, die sicherstellt, dass sowohl aktuelle als auch frühere Weiterbildungsordnungen berücksichtigt werden, findet Zustimmung.

Dennoch äußert die Bundesärztekammer Kritik an der in § 135e Absatz 4 Satz 5 vorgesehenen Einbeziehung der Facharztqualifikation „Notfallmedizin“, da diese in Deutschland nicht existiert. Diese Regelung wird als unnötig und nicht sachgerecht angesehen.

Zusätzlich wird die geplante Regelung zu § 17b Absatz 1 Satz 14, die eine sachgerechte Finanzierung der Weiterbildung anstrebt, grundsätzlich positiv aufgenommen. Die Bundesärztekammer fordert jedoch eine zwingende Einbindung in die Entwicklung der dafür erforderlichen Konzepte, um die Qualität der Weiterbildung sicherzustellen.

Aufgrund der Vielzahl an Änderungsanträgen ist eine umfassende Bewertung jedoch in kurzer Zeit nicht möglich. Insbesondere wird die Notwendigkeit einer sorgfältigen Auswirkungsanalyse empfohlen, bevor wesentliche Änderungen wie die Hybrid-DRG vorgenommen werden. Die Bundesärztekammer plädiert für eine sorgfältige und umfassende Betrachtung, die alle betroffenen Akteure einbezieht…