Statement der Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen zur Änderung des Krankenhausgestaltungsgesetzes NRW

Der mit dem von den Fraktionen der CDU und begonnene Prozess für ein „Drittes Gesetz zur Änderung des Krankenhausgestaltungsgesetzes des Landes -Westfalen“ wird im Hinblick auf die Krankenhausplanung von der Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen (KGNW) nach wie vor konstruktiv, aber weiterhin ergebnisoffen begleitet. In diesem Prozess gilt es für die KGNW, die Ergebnisse der parallel zum Gesetzgebungsverfahren mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) laufenden Beratungen über die konkrete Ausgestaltung der Leistungsbereiche und Leistungsgruppen, die im genannt werden, zu berücksichtigen.

Auch mit Blick auf diese zurzeit laufenden Beratungen im Landesausschuss für Krankenhausplanung und den entsprechenden Arbeitsgruppen mit dem MAGS, mit weiteren Institutionen wie dem Pflegerat, den Spitzenverbänden, dem Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen, den Krankenkassen und den Ärztekammern halten wir den aktuellen Zeitpunkt für zu früh, um zu einer abschließenden Bewertung der künftigen Krankenhausplanung allein aufgrund des Gesetzentwurfes zu gelangen – gerade im Hinblick auf einen künftigen , der Auswirkungen auf die Krankenhausstruktur und die Gesundheitsversorgung im Land Nordrhein-Westfalen () hat. Hier stehen wir seit vielen Monaten im Austausch und in der Diskussion im Landesausschuss. Dabei war und ist immer die weitere Verbesserung der in NRW unser Maßstab. Unser Ziel ist, durch eine gestaltende Gesundheitspolitik, die gemeinsam ein nachhaltiges Versorgungskonzept im Interesse der Bürgerinnen und Bürger in NRW verfolgt, die Versorgungsqualität der Bevölkerung weiter zu verbessern. Im Rahmen des laufenden Gestaltungsprozesses führen wir als KGNW derzeit – mit Kenntnis des Gesundheitsministeriums – eine Auswirkungsanalyse gemeinsam mit unseren Krankenhäusern in NRW durch, um die von Seiten des MAGS beabsichtigten krankenhausplanerischen Vorgaben auf ihre Umsetzbarkeit und Auswirkungen hin überprüfen zu können. Die aus den Daten gewonnenen Erkenntnisse werden unter Wahrung der Datenschutzbestimmungen in die Beratungs- und Entscheidungsprozesse bei der Krankenhausplanung eingebracht. […]

Quelle: Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen e. V. (PDF, 239KB)

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