Stärkung von ländlichen Kliniken und Förderprogramm Hebammen wichtige Maßnahmen

DKG zum Kabinettsbeschluss des Versorgungsverbesserungsgesetzes

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) begrüßt den Kabinettsbeschluss zum Versorgungsverbesserungsgesetz. Sowohl das Förderprogramm als auch die Ausweitung der pauschalen für ländliche sind wichtige und gute Schritte zur Sicherung der Daseinsvorsorge auch in strukturschwachen Gebieten. „Mit dem Förderprogramm kann der regional sehr unterschiedlichen Situation bei den Hebammen besser Rechnung getragen werden. Es ist sehr begrüßenswert, dass nun auch Hebammen entlastende Assistenzberufe über das Förderprogramm finanziert werden. Bedauerlich ist allerdings, dass die Förderung erst ab 500 Geburten greift und damit kleinere Krankenhäuser nicht einbezogen sind“, so Georg Baum, Hauptgeschäftsführer der DKG.

Sehr zu begrüßen ist aus Kliniksicht die Ausweitung der Förderbeträge für ländliche Krankenhäuser. Mit der Einbeziehung der Kinder- und Jugendmedizin kommt der Gesetzgeber einer langjährigen Forderung der Krankenhäuser nach, der sich die G-BA-Mehrheit verweigert hatte. […]

: Deutsche Krankenhausgesellschaft e. V.

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