Stärkung von intensivpflegerischer Versorgung und medizinischer Rehabilitation in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-IPReG)

der Deutschen zum Gesetzentwurf der Bundesregierung

Mit dem vorliegenden Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Rehabilitation und intensivpflegerischer Versorgung in der gesetzlichen (Reha-und Intensivpflege-Stärkungsgesetz-) sollen die Rehabilitation im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung gestärkt und gleichzeitig der Leistungsanspruch auf außerklinische Intensivpflege neu gefasst werden.

Die durch den Gesetzentwurf intendierte Förderung sowiedie sachgerechte Vergütung der Beatmungsentwöhnung sind grundsätzlich zu befürworten. Schon frühzeitig wurde in den Diskussionen zur Etablierung eines „-Kodes“ seitens der Deutschen Krankenhausgesellschaft in der AG OPS im Deutschen Institut für Medizinische und Information (DIMDI) die besondere Berücksichtigung des prolongierten Weanings sowie die Schaffung eines entsprechenden Kodes gefordert. Wenn dieser Vorschlag nun aufgegriffen und umgesetzt werden soll, kann dies als ein Schritt in die richtige Richtung betrachtet werden. Allerdings stellt der vorliegende Gesetzentwurf die hohe Qualifikation und Erfahrung der in der Beatmungstherapie und der Beatmungsentwöhnung tätigen Intensivmediziner in den Kliniken in Frage. Die vorgesehenen Abschläge für Krankenhäuser im Falle einer fehlenden Feststellung des Beatmungsstatus oder einer nicht erfolgten einer erforderlichen Anschlussversorgung zur Beatmungsentwöhnung berücksichtigen nicht die auf den Intensivstationen vorhandene Kompetenz, Leistungsbereitschaft und und sind deshalb ersatzlos zu streichen. […]

Quelle: Deutsche Krankenhausgesellschaft e. V. (PDF, 590KB)

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