Schleswig-Holstein beschließt Krankenhausgesetz
Als letztes Bundesland hat Schleswig-Holstein ein Krankenhausgesetz bekommen. Der landtag verabschiedete am Donnerstag (10.12.) mehrheitlich einen entsprechenden Gesetzentwurf. Das Gesetz löst das bisherige Gesetz zur Ausführung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes (AG-KHG) aus dem Jahr 1986 ab.
Mit dem landeskrankenhausgesetz (LKHG) sichert sich die landesregierung mehr Durchgriffsrechte auf die 92 Kliniken im Norden. So kann dem Gesetz zufolge im Krankenhausplan verstärkt auf Zentren und die Wahrnehmung von besonderen Aufgaben an einzelnen spezialisierten Standorten hingewirkt werden. Zum Beispiel kann das Land für Erkrankungen mit hohen Fallzahlen, wie etwa Schlaganfälle, die Krankenhäuser benennen, die für die Versorgung am besten geeignet sind, erläuterte Gesundheitsminister Heiner Garg (FDP) in seiner Rede vor dem Landtag. […]
Quelle: Verband der Privatkliniken in Schleswig-Holstein e.V.