Restrukturierung der Krankenhauslandschaft

Antwort der auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD– Drucksache 19/13481

Der Bundesregierung ist die Bedarfsgerechtigkeit der ären Versorgung ein wichtiges Anliegen. Das bedeutet, dass insbesondere auf ein ausgewogenes Verhältnis von flächendeckend erforderlicher Regelversorgung und zentrumsorientierter Spitzenversorgung für hochspezialisierte und besonders komplexe stationäre Leistungen zu achten ist. Für die Planung und Sicherstellung der flä-chendeckenden stationären Versorgung in sind die Länder zustän-dig. Dabei sind regelmäßig Anpassungen an die sich ändernden Versorgungsbe-darfe und Strukturen der Versorgung erforderlich. Es ist daher Aufgabe der Länder, unter anderem aus der seitens der Fragesteller zitierten der Ber-telsmann Stiftung zur Neuordnung der -Landschaft sowie aus den seitens der Fragesteller zitierten Vorschlägen des Vorsitzenden des Gesund-heitsausschusses im Bundestag, konkrete krankenhausplanerische Konsequen-zen zu prüfen. Der Bund hat keine Eingriffsrechte in die Planungskompetenzen der Länder. […]

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Kleine Anfrage der Fraktion der AfD (Drucksache 19/13481)

  • Wie beurteilt die Bundesregierung die Ergebnisse der Studie, die von der Bertelsmann Stiftung vorgestellt wurde?
  • Welche eigene Erkenntnisse bzw. welche Erkenntnisse anderer Untersuchungen liegen der Bundesregierung zum entsprechenden Thema vor?
  • Plant die Bundesregierung die Ergebnisse der von der Bertelsmann Stiftung vorgestellten Studie durch eigene bzw. unabhängige Untersuchungen zu überprüfen?
  • Welche entsprechenden politischen Maßnahmen plant die Bundesregierung für den Fall, dass sie Konsequenzen aus der von der Bertelsmann Stiftung vorgestellten Studie ziehen möchte?
  • Welche Möglichkeiten sieht die Bundessregierung, unabhängig von der Studie, die von der Bertelsmann Stiftung vorgestellt wurde, die Versorgung der mit Leistungen der zu verbessern?
  • Wird die Bundesregierung den Vorschlag des Vorsitzenden des Gesundheitsausschusses des Bundestages zur Gründung eines eigenen Planungsinstituts zur Neuordnung der Krankenhausfinanzierung in ihrer Arbeit berücksichti-gen und wenn ja, inwieweit?

Quelle: Bundestag (PDF, 213KB)

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