Referentenentwurf zur Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2021
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales legt den Referentenentwurf zur Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2021 vor
Mit der Verordnung werden die maßgeblichen rechengrößen der sozialversicherung gemäß der Einkommensentwicklung im vergangenen Jahr (2019) turnusgemäß angepasst. Die Werte werden – wie jedes Jahr – auf Grundlage klarer gesetzlicher Bestimmungen mittels Verordnung festgelegt.
Die den Sozialversicherungsrechengrößen 2021 zugrundeliegende Lohnentwicklung im Jahr 2019 (Veränderung der Bruttolöhne und -gehälter je arbeitnehmer ohne Personen in Arbeitsgelegenheiten mit Entschädigung für Mehraufwendungen) betrug im Bundesgebiet 2,94 Prozent und in den alten Bundesländern 2,85 Prozent.