Referentenentwurf zur Notfallversorgung

Das Bundesgesundheitsministerium hat mit Datum vom 08.01.2020 einen Referentenentwurf zur Notfallversorgung veröffentlicht. Der e. V. gibt hier eine erste Übersicht und Bewertung

Wesentliche Inhalte

  • Gemeinsames Notfallleitsystem (GNL)
    • Technische und organisatorische Verknüpfung von Rettungsleitstelle und -Notfallnummer
    • Einheitliches standardisiertes Triagesystem
    • Umfassende Kooperation zwischen Leitstellen und KV
    • Finanzierung über je Hilfesuchendem
  • Rettungsdienst als -Leistungsbereich
    • Definition als eigenständiger Leistungsbereich
    • Differenzierung von Notfallleistung und Transportleistung
    • Gesonderte pauschale von Notfallleistung und Transport durch GKV
    • Disposition durch GNL gilt als entsprechende Verordnung
    • Datenaustausch und ggf. telemedizinische Unterstützung
  • Integrierte Notfallzentren (INZ)
    • Durchgehende 24/7 Notfallversorgung
    • Festlegung der Standorte an KH mit mind. Basisnotfallstufe durch erweiterten Landesausschuss
    • Gemeinsame Einrichtung von KH und KV
    • Sicherstellung durch KV
    • Fachliche Leitung bei KV
    • Vergütung durch Grundpauschale und Pauschale je Fall
    • 50% Abschlag bei amb. Notfallbehandlung im Krankenhaus ohne INZ
  • Erweiterter Landesausschuss als Planungsgremium
    • 1 Vorsitzender, 2 Unparteiische und je 9 Vertreter von GKV, KV und KH;
    • Land beratend mit Antragsrecht
    • Stimmgewicht der GKV verdoppelt
    • Festlegung der Standorte an KH mit mind. Basisnotfallstufe entsprechend G-BA Vorgaben
    • Bei Nichteinigung Ersatzvornahme durch das Land
  • Rahmen- und Qualitätsvorgaben durch den G.BA
    • Richtlinie mit verbindlichen Planungsvorgaben:
      • Erreichbarkeit
      • Betroffenheitsmaß
      • Bevölkerungsdichte
    • Ausnahmetatbestände
    • Qualitätsvorgaben
      • räumliche, personelle und apparative Ausstattung
      • Triagesystem
      • Versorgungsumfang

Quelle: Klinikverbund-Hessen e. V. (PDF, 2.20MB)

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