Referentenentwurf zur Notfallversorgung
Das Bundesgesundheitsministerium hat mit Datum vom 08.01.2020 einen Referentenentwurf zur Notfallversorgung veröffentlicht. Der klinikverbund hessen e. V. gibt hier eine erste Übersicht und Bewertung
Wesentliche Inhalte
- Gemeinsames Notfallleitsystem (GNL)
- Rettungsdienst als gkv-Leistungsbereich
- Definition als eigenständiger Leistungsbereich
- Differenzierung von Notfallleistung und Transportleistung
- Gesonderte pauschale vergütung von Notfallleistung und Transport durch GKV
- Disposition durch GNL gilt als entsprechende Verordnung
- Datenaustausch und ggf. telemedizinische Unterstützung
- Integrierte Notfallzentren (INZ)
- Durchgehende 24/7 Notfallversorgung
- Festlegung der Standorte an KH mit mind. Basisnotfallstufe durch erweiterten Landesausschuss
- Gemeinsame Einrichtung von KH und KV
- Sicherstellung durch KV
- Fachliche Leitung bei KV
- Vergütung durch Grundpauschale und Pauschale je Fall
- 50% Abschlag bei amb. Notfallbehandlung im Krankenhaus ohne INZ
- Erweiterter Landesausschuss als Planungsgremium
- 1 Vorsitzender, 2 Unparteiische und je 9 Vertreter von GKV, KV und KH;
- Land beratend mit Antragsrecht
- Stimmgewicht der GKV verdoppelt
- Festlegung der Standorte an KH mit mind. Basisnotfallstufe entsprechend G-BA Vorgaben
- Bei Nichteinigung Ersatzvornahme durch das Land
- Rahmen- und Qualitätsvorgaben durch den G.BA
- Richtlinie mit verbindlichen Planungsvorgaben:
- Erreichbarkeit
- Betroffenheitsmaß
- Bevölkerungsdichte
- Ausnahmetatbestände
- Qualitätsvorgaben
- räumliche, personelle und apparative Ausstattung
- Triagesystem
- Versorgungsumfang
- Richtlinie mit verbindlichen Planungsvorgaben:
Quelle: Klinikverbund-Hessen e. V. (PDF, 2.20MB)