Referentenentwurf einer Verordnung zur Änderung der Ausgleichszahlungen an Krankenhäuser aufgrund von Sonderbelastungen durch das Coronavirus SARS-CoV-2 (COVID-19-Ausgleichszahlungs-Änderungs-Verordnung – AusglZÄV)

der Deutschen Krankenhausgesellschaft e. V.

Grundsätzlich stellen die in der Rechtsverordnung vorgesehenen Veränderungen am Rettungsschirm eine sachgerechte der Finanzierung der Kranken-häuser in der -Krise dar. Die grundsätzliche Systematik, die im Beirat gemeinsam entwickelt wurde, sieht vor, dass die ab dem 1.Juli2020 fünf Kategorien zugeordnet werden. Ziel dieser Nachjustierung ist es, eine stärkere Orientierung des pauschalen Ausgleichs an den krankenhausindividuellen Erlösverlusten zu erreichen. Dies führt zu einem differenzierteren Lastenausgleich und stärkt vor allem die Krankenhäuser mit hohen Intensivkapazitäten und teuren Vorhaltekosten.Die Verordnung enthält bereits eine Einteilung der Krankenhäuser in die jeweilige Kategorie nach IK-Nummer. Eine erste Prüfung zeigt noch Auffälligkeiten bei der Einteilung einzelner Krankenhäuser. Aufgrund der herausgehobenen Bedeutung der Ausgleichspauschalen für die Finanzierung der Krankenhäuser sollte daher noch eine detaillierte und gründliche Prüfung der Zuordnung der einzelnen Krankenhäuser in die jeweilige Kategorie erfolgen. Die DKG wird dazu gegebenenfalls noch unterstützende Hinweise geben.Es ist unbedingt zu vermeiden, dass Krankenhäuser mit sehr hohen Vorhalte-kosten in zu niedrige Kategorien eingestuft werden. […]

Quelle: Deutsche Krankenhausgesellschaft e. V. (PDF, 130KB)

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