Paritätischer Wohlfahrtsverband fordert Nachbesserungen beim Referentenentwurf zur Notfallversorgung

Verband mahnt klare Standards, digitale Vernetzung und bessere Versorgung von Menschen ohne Krankenversicherung an

Der Deutsche Paritätische Wohlfahrtsverband hat eine Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit zur Reform der Notfallversorgung veröffentlicht. Hintergrund ist die Neuausrichtung des Gesetzesvorhabens, nachdem der ursprüngliche Entwurf der Vorgängerregierung 2024 nicht umgesetzt wurde.

Der Referentenentwurf zielt laut Paritätischem auf eine stärkere Vernetzung und Kooperation der Notfallversorgungsbereiche sowie eine bessere Steuerung von Hilfesuchenden in die richtige Versorgungsebene ab. Zudem soll der Rettungsdienst in den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung aufgenommen werden. Das Forum Rettungswesen und Katastrophenschutz sowie der AK Gesundheit im Paritätischen begrüßen grundsätzlich die Stoßrichtung, sehen jedoch an mehreren Stellen Nachbesserungsbedarf.

„Deutschland verfügt bislang über ein gut ausgebautes, mehrschichtiges Notfallversorgungssystem – ärztlicher Bereitschaftsdienst, klinische Notaufnahmen, Rettungsdienst. Diese drei Bereiche waren jedoch mit Blick auf Planung, Finanzierung und Organisation unterschiedlich geregelt und kaum miteinander vernetzt“, so die Kritik des Verbands. Es fehle an übergreifenden Planungs- und Koordinationsmechanismen, eine lückenhafte digitale Infrastruktur und Doppelstrukturen in den Leitstellen erschwerten ein effizientes Notfallmanagement.

Zentrale Forderungen des Paritätischen umfassen:

  • Integrierte Leitstellenlandschaft: bundesweit abgestimmte Schnittstellen, gemeinsame Dispositionsstandards und einheitliche Datengrundlage.
  • Digitale Standards: einheitliche Qualitätsvorgaben und technische Vorgaben für die Infrastruktur, einschließlich App-basierter Ersthelferalarmierungssysteme.
  • Psychosoziale Krisenkompetenz: verbindliche Vorgaben zur Zusammenarbeit mit kommunalen Krisendiensten, sozialpsychiatrischen Diensten sowie Sucht- und Wohnungslosenhilfe bei der Ersteinschätzung nach § 123c SGB V.
  • Stärkung der Gesundheitskompetenz: Förderung der allgemeinen und navigationalen Gesundheitskompetenz, um unnötige Notfallinanspruchnahmen zu reduzieren.
  • Versorgung von Menschen ohne Krankenversicherung: Verbesserung der Notfallversorgung durch Reform der Nothelferparagrafen (§ 6a AsylbLG, § 25 SGB XII) und Abschaffung der Übermittlungspflichten nach § 87 AufenthG.

Der Verband betont, dass nur durch klare Standards, bessere digitale Vernetzung und Berücksichtigung vulnerabler Gruppen eine zukunftsfähige Notfallversorgung gewährleistet werden könne.

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