Neuregelungen im Bereich der Gesundheit und Pflege

Ab dem 1. Januar 2020 werden im Bereich des Bundesgesundheitsministeriums zahlreiche Änderungen wirksam. Das BMG informiert über die wichtigsten Neuerungen.

werden umfassend finanziert  

  • Um die Pflege im Krankenhaus zu verbessern, werden die Personalkosten für die Pflege am Bett jedes einzelnen Krankenhauses ermittelt und sind von den Kostenträgern zu finanzieren. Krankenhäuser und Kostenträger vor Ort vereinbaren die Pflegepersonalausstattung auf bettenführenden Stationen als krankenhausindividuelle Kostenerstattung (Pflegebudgets). Die Fallpauschalen werden um diese Pflegepersonalkosten bereinigt. Die Regelungen sind Teil des „Gesetzes zur Stärkung des Pflegepersonals“
  • Rund 120 Krankenhäuser in dünn besiedelten Regionen erhalten einen zusätzlichen jährlichen Zuschuss von 400.000 Euro.
  • Um in pflegesensitiven Krankenhausbereichen eine Mindestausstattung mit Pflegepersonal sicherzustellen, werden seit 2019 schrittweise Pflegepersonaluntergrenzen eingeführt. Für die Bereiche Neurologie, neurologische Frührehabilitation, Schlaganfalleinheit und Herzchirurgie werden die Mindestgrenzen per Verordnung neu festgelegt.
  • Damit Leiharbeit im Krankenhaus die Ausnahme bleibt, werden die Kosten für Leiharbeit nur noch bis zur Höhe des Tariflohns vergütet. Auch Vermittlungsprovisionen für Leihpersonal werden nach den mit dem MDK-Reformgesetz umgesetzten Regelungen nicht finanziert. […]

Versorgung wird gezielt weiter verbessert

  • Die Medizinischen Dienste, die im Auftrag der Krankenkassen tätig werden, werden alle zu eigenständigen Körperschaften des öffentlichen Rechts. Mit dem „Gesetz für bessere und unabhängigere Prüfungen“ (MDK-Reformgesetz) werden die Medizinischen Dienste organisatorisch von den Krankenkassen gelöst. Dieses gewährleistet ihre Unabhängigkeit und stärkt sie in ihrer Aufgabenwahrnehmung. […]

Quelle: Bundesgesundheitsministerium

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