MDK-Reformgesetz: Versorgung von Patienten ohne soziales Netz absichern

Der Katholische Krankenhausverband Deutschlands e. V. (kkvd) fordert, dass ermöglicht wird, in Ausnahmefällen stationär versorgen zu dürfen, wenn sie kein stabiles soziales Netz haben oder ihre nicht geklärt ist.

Mit den im -Reformgesetz geplanten Neuregelungen sind zudem für die vorgesehen.

„Daher sollten im MDK-Reformgesetz Regelungen ergänzt werden, die dieser gesellschaftlichen Entwicklung Rechnung tragen. Kliniken sollte ermöglicht werden, in Ausnahmefällen Patienten stationär versorgen zu dürfen, wenn sie kein stabiles soziales Netz haben oder die ambulante Versorgung nicht geklärt ist. Der kkvd hat dafür konkrete Vorschläge gemacht. Gerade die Teams in katholischen Kliniken geraten in solchen Fällen immer wieder in Gewissensnöte, da ihnen eine umfassende Sorge für die Patienten besonders am Herzen liegt“, so Rümmelin abschließend. […]

Download: Stellungnahme des Deutschen Caritasverbandes (DCV) und des kkvd zum Entwurf des MDK-Reformgesetzes (PDF, 150KB)

Pressemitteilung: Katholischer Krankenhausverband Deutschlands e. V.

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