Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) -Entwurf: Wesentliche Punkte

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat am 06.08. eine für einen Referentenentwurf für das Gesetz für ein Zukunftsprogramm Krankenhäuser (KrankenhauszukunftsgesetzKHZG) zur Verfügung gestellt, welche im weiteren Verlauf konkretisiert wurde. Damit soll das durch die Koalition am 03.06. beschlossene „Zukunftsprogramm Krankenhäuser“ umgesetzt werden.

Quelle: KMH Medizinrecht

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