Krankenhausreform gelingt nur, wenn Bund und Länder zusammenarbeiten

Anlässlich der Ankündigung von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach die Krankenhausfinanzierungsreform des Bundes nicht mehr als zustimmungspflichtiges Gesetz auszugestalten, nimmt Nordrhein-Westfalens Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann wie folgt Stellung:

„Die Wahrheit ist: Eine Krankenhausreform, die für die Patientinnen und Patienten eine flächendeckend qualitativ gute Versorgung sicherstellt, muss von Bund und Ländern gemeinsam erarbeitet werden. Denn Bund und Länder müssen ihre jeweiligen Expertisen in Finanzierungs- und Planungsfragen auf Augenhöhe in den Prozess einbringen können. Das geht nur gemeinsam. Ich erwarte vom Bundesgesundheitsminister, auf den gemeinsamen Weg mit den Ländern zurückzukehren und die bisherige Zusammenarbeit wieder aufzunehmen. Das Gesetz streift landesrechtliche Regelungsbereiche und ist zustimmungspflichtig.

Das könnte Dich auch interessieren …