Koalitionsvertrag 2025: Krankenhausreform mit spezieller Traumatologie beschlossen
Spezielle Traumatologie wird als neue Leistungsgruppe eingeführt – Bürokratieabbau, Primärarztsystem und bessere Finanzierung für Kliniken geplant
Die neue Regierungskoalition aus CDU, CSU und SPD bringt mit dem Koalitionsvertrag 2025 zentrale Änderungen für das deutsche Gesundheitssystem auf den Weg. Dabei knüpft sie an viele Inhalte des nordrhein-westfälischen Modells an.
Das bisherige Konzept mit 65 Leistungsgruppen wird zugunsten der 60 Gruppen aus dem NRW-Modell angepasst – ergänzt um die spezielle Traumatologie als zusätzliche Leistungsgruppe. Die Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU) begrüßt diesen Schritt ausdrücklich.
Ein verbindliches Primärarztsystem soll Patient:innen zunächst zur Haus- oder Kinderärzt:in führen. Diese entscheiden, ob ein Facharzttermin notwendig ist. Ausnahmen gelten u.a. für Augenheilkunde und Gynäkologie. Bei Terminengpässen greift eine garantierte Facharztvermittlung – notfalls durch ein Krankenhaus.
Ein geplantes Bürokratieentlastungsgesetz soll innerhalb von sechs Monaten umgesetzt werden und u.a. Dokumentationspflichten spürbar reduzieren.
Wirtschaftlich unter Druck stehende, aber versorgungsrelevante Krankenhäuser erhalten finanzielle Unterstützung aus einem Sondervermögen Infrastruktur. Ziel ist der Ausgleich von Betriebskostenlücken aus den Jahren 2022 und 2023.
Weitere Reformpunkte:
- Modernisierung der PJ-Vergütung – mindestens auf BAföG-Niveau
- Rechtswirksame Weiterverwendung bestehender Leistungsgruppen bis 2030
- Neuregelung des Rettungsdienstes im Zivilschutz- und Bündnisfall
- Flexiblere Definition für Fachkrankenhäuser zur Bestandssicherung
Die Reform soll laut Koalitionsvertrag eine „gute, bedarfsgerechte und bezahlbare medizinische und pflegerische Versorgung“ im ganzen Land sichern. Anpassungen an den Leistungsgruppen sind bei medizinischem Bedarf vorgesehen.




