Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Außerklinische Intensivpflege

Mit dem sogenannten „“ (RISG) will das den auf neu fassen. Versicherte mit außerklinischen, intensivpflegeri-schen Versorgungsbedarfen sollen zukünftig die Leistungen der medizinischen Behandlungspflege auf einer neu geschaffenen Grundlage erhalten. Die Leis-tungen der außerklinischen sollen regelhaft in Pflegeeinrichtun-gen (§ 43 SGB XI) oder in speziellen Intensivpflege-Wohneinheiten erbracht werden […]

Quelle: Bundestag (PDF, 247KB)

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